AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Grundlagen der Geschäftsbeziehungen
Die Geschäftsbeziehungen zwischen der “Neue Eutiner Festspiele gGmbH” (nachfolgend NEFS genannt) und den Kunden sind durch die Besonderheiten einer kulturellen Veranstaltung und einer Freilichtbühne geprägt.
Auf sie gelten ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Über die NEFS berichten ausschließlich Journalisten von Rundfunk- und Fernsehanstalten, Print- und online – Medien sowie Film-Produktionsfirmen
2. Spielstätte
Die Spielstätte ist in einer einzigartigen Naturkulisse gelegen, inmitten des unter Denkmalschutz stehenden Schlossgartens. Der Garten ist geringst möglich zu belasten. Feste Bauten, Absperrungen und Wegführung sind diesem Ziel angepasst. Beschilderungen und Beleuchtungen sind auf ein Mindestmaß reduziert.
3. Eintrittskarten/Vertragsabschluss
Die Reservierung bzw. der Kartenkauf, stellt ein verbindliches Angebot dar. Eintrittskarten berechtigen zum Besuch, der auf der Eintrittskarte aufgedruckten Veranstaltung und zum Anspruch auf den angegebenen Sitzplatz. Bei Doppelverkauf einer Eintrittskarte, wird dem Besucher ein gleichwertiger Ersatzplatz zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Eintrittspreis erstattet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
3.1 Rückgabe/Umtausch/Widerrufsrecht
Kartenrückgaben und Tausch sind bei nur teilweise erfüllten Bestellungen nicht möglich. Für verfallene Karten, wird kein Anspruch gewährt. Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe erworbener Karten. Karten können nur bis 3 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung getauscht werden, es wird eine Umtauschgebühr von 5,- € erhoben. Ersatzbescheinigungen für verlorene Karten, können nur ausgestellt werden, wenn der Tag, die Reihe und die Platznummer nachgewiesen werden. Mit der Ausstellung einer Ersatzbescheinigung verliert die Originaleintrittskarte ihre Gültigkeit.
3.2 Rollstuhlfahrer
Für Rollstuhlfahrer stehen Rollstuhlplätze zur Verfügung, die aus Sicherheitsgründen begrenzt sind.
4. Ordnungsrechtliche Regelung
Für Kleinstkinder sind die Veranstaltungen nicht geeignet. Kinderwagen, Babytragetaschen und ähnliche Gegenstände sind im Zuschauerraum nicht erlaubt. Auch Hunde dürfen nicht mitgeführt werden. Während der Vorstellung sind das Fotografieren sowie das Aufzeichnen von Bild und Ton, aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Mobiltelefone müssen während der Veranstaltung ausgeschaltet sein. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher aus der Spielstätte verwiesen werden. Pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden. Bei Einlass kann eine Sicherheitskontrolle stattfinden. Auf der Tribüne ist, auch während der Pausen, das Rauchen aus Brandschutzgründen nicht erlaubt.
Störungen, insbesondere, wenn sie den Beginn verhindern oder zum Abbruch einer Veranstaltung führen, verpflichten den Störer zum Schadensersatz gegenüber der NEFS. Wir empfehlen unseren Gästen regenfeste Kleidung den Vorzug zu geben, auf Regenschirme aber zu verzichten, da diese die Sicht und Akustik beeinträchtigen.
4.1 Parkplätze
Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Rollstuhl- und Behindertenparkplätze zur Verfügung. Sind diese Plätze vergeben, so kann lediglich eine Transporterlaubnis erteilt werden.
5. Ausfall oder Abbruch einer Veranstaltung
Die NEFS sind bemüht, bei jeder Witterung zu spielen. Der Veranstalter behält sich vor, bei schlechter Witterung und/oder bei Gefahr für die Mitwirkenden und/oder das Publikum und/oder bei zu befürchtenden Schäden für Ausstattungsgegenstände, insbesondere Musikinstrumente, den Beginn einer Aufführung um bis zu 1 Stunde zu verschieben, die Aufführungen zu unterbrechen bzw. auch abzubrechen.
Eine Absage darf grundsätzlich frühestens, unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Muss eine Vorstellung (z.B. bei extremen Witterbedienungen) vor Beginn abgesagt werden, sind die Eintrittskarten innerhalb von 7 Tagen unter Angabe der Bankverbindung zu senden an Eutiner Festspiele, Am Schlossgarten 7, 23701 Eutin.
Der Eintrittspreis wird, nach Eingang, umgehend auf das genannte Konto überwiesen.
Wird eine Vorstellung/Aufführung angespielt, so besteht kein Schadensanspruch auf Auszahlung des Eintrittpreises.
6. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die NEFS, ihr gesetzlicher Vertreter oder die Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
7. Anerkennung der AGB
Mit dem Erwerb der Eintrittskarten werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
8. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
Die NEFS darf personenbezogene Daten des Kunden, die erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis nach Maßgabe dieser AGB einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern, verarbeiten und nutzen, soweit diese zur Werbung, Kundenberatung oder Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist und der Kunde eingewilligt hat.










Bitte warten...
Folgen Sie den Neuen Eutiner Festspiele auf Twitter.